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FAQ & Steuertermine

Häufige Fragen & Steuertermine

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und Zusammenarbeit – und ein Überblick über die wichtigen Fristen.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Ohne steuerliche Beratung ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (für 2025 also bis 31. Juli 2026). Betreuen wir Sie als Kanzlei, verlängert sich die Frist für sogenannte beratene Fälle deutlich. Eine Übersicht der aktuellen Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise sind das:

  • Lohn-/Gehalts- oder Rentennachweise, Bescheinigungen zu Kapitalerträgen
  • Belege zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • bei Unternehmen: Buchhaltungsunterlagen, Belege, Kontoauszüge, Verträge
  • den letzten Steuerbescheid bzw. die Vorjahreserklärung

Gerne stellen wir Ihnen vorab eine auf Sie zugeschnittene Checkliste zusammen.

Kann ich meine Belege digital einreichen?

Ja. Wir arbeiten GoBD-konform und papierlos: Sie können Belege digital erfassen und uns übermitteln. Mehr dazu auf unserer Seite Digitale Zusammenarbeit.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Je nach Art der Unterlage gelten 10, 8 oder 6 Jahre. Buchungsbelege müssen seit 2025 nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Verfahrensdokumentation.

Muss mein Unternehmen jetzt E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen kommt gestaffelt (ab 2027 bzw. 2028). Details erklären wir auf der Seite Digitale Zusammenarbeit – und begleiten Sie bei der Umstellung.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei ab?

Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch, in dem wir Ihr Anliegen und den Umfang klären. Anschließend erteilen Sie uns eine Vollmacht, wir richten die (digitale) Belegübermittlung ein und übernehmen die laufende Betreuung – von der Buchhaltung über die Steuererklärung bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt.

Was kostet eine Beratung?

Die Vergütung richtet sich bei steuerlichen Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bei rechtlichen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. individueller Vereinbarung. Ein erstes Kennenlerngespräch zur Einordnung Ihres Anliegens ist unverbindlich – sprechen Sie uns an.

Bieten Sie auch Rechtsberatung an?

Ja. Neben der Steuerberatung vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich, u. a. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Schuldrecht sowie im individuellen Arbeits- und Mietrecht. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungen.

Steuertermine

Wichtige Fristen im Blick

Steuererklärung 2025 · ohne Berater
31.07.2026
Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 ohne steuerliche Beratung.
Steuererklärung 2025 · mit Kanzlei
28.02.2027
Verlängerte Frist für beratene Fälle. Da der 28.02.2027 ein Sonntag ist, gilt faktisch Montag, der 01.03.2027.
Wiederkehrende TermineFälligkeit
Umsatzsteuer-Voranmeldung & Lohnsteuer-Anmeldung10. des Folgemonats*
Einkommensteuer- & Körperschaftsteuer-Vorauszahlung10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung15.02. · 15.05. · 15.08. · 15.11.
* Hinweis: Bei genehmigter Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026 – maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihr individueller Fall. Gerne übernehmen wir die fristgerechte Erledigung für Sie.
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